Tansa
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AGB Tansa Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TANSA Deutschland GmbH (nachstehend TANSA Deutschland genannt)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Lieferungen und Leistungen der TANSA Deutschland GmbH, eingetragen im AG Düren, HR B 8551.

  1. Geltungsbereich

    a.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich und gelten in Bezug auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsver- bindungen auch im Falle eines fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde.

    b.    Die im Katalog enthaltenen Zeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Pläne usw. sind unverbindlich und dienen nur zu Informations- zwecken und sind für die vertragliche Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung nicht relevant. Wir behalten uns Konstruktion- und Preisänderungen vor. Unsere Kataloge und die im Internet veröffentlichten Angaben und Informationen werden ständig überarbeitet.

    c.    Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Gleiches gilt für Verzicht oder Ergänzungen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  2. Angebote

    a.    Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertrags- verhältnis mit dem Besteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben.

    b.    Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Pläne usw. bleiben unser Eigentum.

    Wir behalten uns sämtliche Rechte daran vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen jederzeit unverzüglich zurückzugeben. Bei Verstoß, verpflichtet sich der Auftraggeber alle die TANSA Deutschland GmbH entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten. 1

  3. Auftragsbestätigung

    a.    Der Inhalt des Auftrages über Preis, Umfang und Gegenstand des zu liefernden Produktes ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

    Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.

    b.    Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

    c.    Die Lieferfrist beginnt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung. Sollte es zu Umbestellungen oder Änderungen des Leistungsgegen- standes durch den Besteller kommen, so kann sich der Liefertermin verschieben, ohne dass der Hersteller in Verzug gerät. Dies gilt auch für die Lieferbedingung und die Frachtkosten. Die Entscheidung, ob die Änderungen vorgenommen werden oder nicht liegt allein bei TANSA Deutschland und solange das nicht von uns schriftlich bestätigt wurde, bleiben alle Änderungen und Umbestellungen des Bestellers unverbindlich.

  4. Lieferung und Leistungen

    a.    Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem Besteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

    b.    Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung oder Bankbürgschaft und wird als Werktage angegeben.

    c.    Bei kundenspezifischen Aufträgen des Bestellers, zusätzlich zu Punkt 4.b beginnt der Zeitpunkt der Lieferung erst nach schriftlicher Bestätigung der technischen Einzelheiten durch uns.

    d.    Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn und soweit eine Änderung der Bestellung erfolgt. Das Ermessen der Annahme von geforderten Änderungen nach Beginn der Produktion liegt allein bei TANSA Deutschland. Erst nach Klärung alle Einzel- heiten der geändertem Auftragsausführung wie Lieferzeit und Preise durch schriftliche Bestätigung mit gegenseitigem Einvernehmen zustande. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist somit aufgehoben, wenn und soweit eine Änderung der Bestellung erfolgt.

    e.    Fristen werden insbesondere dann um die Dauer der Verzögerung verlängert bzw. verschoben, wenn TANSA Deutschland die für die Ausführung der Bestellung/ Auftrags benötigten Angaben nicht rechtzeitig zugehen, die Verzögerung aus der Sphäre des Kunden stammt und nicht von TANSA Deutschland zu vertreten ist, zum Beispiel der Kunde Anzahlungen nicht leistet oder Mitwirkungshand- lungen nicht oder nur unzureichend erbringt, nachträgliche Änderungen des Auftrags vereinbart werden, TANSA Deutschland an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder gleichartiger Gründe gehindert wird – gleichgültig, ob im eigenen Werk oder bei deren Vorlieferanten eingetreten – die TANSA Deutschland trotz Anwendung aller gebo- tenen Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, Halb- oder Fertigfabrikate. Aus den obengenannten Gründen hat der Kunde kein Recht vom Vertrag zurückzutreten.

    f.    Im Falle eines Lieferverzugs aus den oben genannten (4.e) Ereignissen oder Umständen, kann der Besteller keine Ersatzansprüche gegen TANSA Deutschland stellen, die Ihm aus seiner Vereinbarung durch Dritte entstehen.

    g.     Eine Stornierung einer bereits bestätigten Bestellung ist nicht möglich. Sollte es trotzdem zu einer Stornierung durch den Besteller kommen, steht es TANSA Deutschland frei, dem Besteller einen Schadenersatz in Höhe von 80% des vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen.

  5. Preise und Änderungen

    a.    Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich, aber TANSA Deutschland behält sich das Recht vor, die Preisände- rungen für Leistungen die ihr durch Dritte erbracht werden an den Kunden weiterzugeben.

    b.    Alle Preise sind grundsätzlich EURO-Preise und verstehen sich „Netto“. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.

    c.    Für Sonn- und Feiertagsstunden und außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Mo-Fr 08:00-17:00) deren Notwendigkeit vom Kunden zu vertreten ist, sowie für Arbeiten unter objektiv erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufge- schlagen.

  6. Verpackung

    Kosten für Verpackungen werden gesondert in der Auftragsbestätigung aufgeführt.

  7. Lieferung

    a.    für Umfang und Ausführung der Lieferung/Leistung ist die Auftragsbestätigung von TANSA Deutschland oder die Vertragliche Verein- barung zwischen den Parteien maßgebend und werden auf der Rechnung gesondert aufgeführt.

    b.    Sollte TANSA Deutschland seine Lieferpflicht wegen Lieferverzögerung unsere Vorlieferanten nicht nachkommen, so sind diese nicht von uns zu vertreten.

    c.    Die Verpflichtung für Lieferung/Leistung wird aufgehoben, bei allen außergewöhnlichen Umständen die TANSA Deutschland nicht zu vertreten hat, die eine Zustellung verhindern oder unmöglich machen.
    Im Falle des Annahmeverzuges geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Verzug gerät. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges sind wir dazu berechtigt, vom Besteller angemessene und ortsübliche Lagerkosten für die Aufbewahrung des Vertragsgegenstandes, ab dem Zeitpunkt der Verzugseintritt zu verlangen. In diesem Fall gilt die Lieferpflicht als erfüllt und der Vertragsgegenstand als fakturiert.

  8. Preise und Zahlungsbedingungen.

    a.    Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Solange nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise und sind gemäß den in unserer Auftragsbestätigung genannten Konditionen zu zahlen.

    b.    Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass Tansa Deutschland am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Besteller. Darüber hinaus gehende Absprachen über andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

    c.    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, ohne dass es eine Mahnung bedarf, werden Zinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

    d.    Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kredit- würdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Gleiches gilt, wenn im Einzelfall Abschlagzahlungen vereinbart sind.

    e.    In diesen Fällen kann TANSA Deutschland ausstehende Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt einbehalten bis die gesamten ausste- henden Beträge einschließlich aller angefallenen Kosten bezahlt sind. Zu weiteren Leistungen ist Tansa Deutschland in diesen Fällen nur verpflichtet, wenn der Besteller Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet oder zu einer entsprechenden Sicherstellung bereit ist und dieses schriftlich vereinbart wurde. Ist der Besteller dazu nicht bereit, so ist Tansa Deutschland berechtigt, anstelle der Erfüllung Schadenersatz wegen nicht Erfüllung zu verlangen.

    f.    Der Besteller kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder Rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurück- behaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht soweit er dadurch nicht unangemessen benachteiligt würde.

    g.    Boni und Rabatte werden nur gewährt, wenn die Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Tansa Deutschland behält eine Nachbe- rechnung im Falle des Zahlungsverzuges vor.

  9. Verschlechterung der Vermögenslage

    a.    Wenn TANSA Deutschland von einer großen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers erfährt oder wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung einer Rechnung von uns gerät und uns Umstände bekannt werden, die Anlass zur Annahme der Gefährdung der Zahlungen geben, sind wir berechtigt eine Vorauszahlung oder andere Wertpapiere, für alle Lieferungen die noch ausstehen zu verlangen. Wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden, ist TANSA Deutschland berechtigt den Vertrag zu kündigen.

    b.    Wenn der Käufer aus in 9.a genannten Gründen oder mit seiner Zahlung in Verzug kommt, ist TANSA Deutschland berechtig alle bereits gefertigten Produkte des Bestellers als Risikoware auf Kosten des Käufers zu lagern. In diesem Fall gilt die Ware als geliefert und wird Fakturiert. Wenn die Rechnung für die zwischengelagerten Waren nicht am Ende eines Zeitraums von 30 Tagen bezahlt sind, ist TANSA Deutschland berechtig frei über die bestellte Ware zu verfügen.

    c.    Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Der Besteller versichert, im Vorfeld der Bestellung keinerlei Ansprüche abgetreten haben, die den Rechten von TANSA Deutschland zuwiderlaufen könnten. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere Verfügungen, welche die Rechte des Herstellers gefährden sind ausdrücklich ausgeschlossen und verpflichten den Besteller zum Scha- densersatz, sollte ein solcher bei TANSA Deutschland entstehen.

    d.    Sollte die von uns gelieferte Ware weiterverarbeitet werden oder an Dritte weiterveräußert, so werden wir entsprechend Miteigentü- mer des durch die Verarbeitung entstandenen Produktes.

    e.    Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräuße- rung tritt der Kunde TANSA Deutschland bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden im Wert der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. MwSt.) mit allen Nebenrechten ab. Der Besteller ist in einem solchen Fall verpflichtet, auf unser Verlangen die diesbezüglichen Rechnungen vorzulegen.

  10. Annahmeverzug

    Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über.

    Bei Waren, die nicht zum vereinbarten Termin angenommen werden, sind wir dazu berechtigt ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges die Ware auf Kosten und Risiko des Bestellers 6 Wochen aufzubewahren. Ist die Ware nicht angenommen bis Ende dieses Zeitraums, ist TANSA Deutschland berechtigt frei über die bestellte Ware zu verfügen und die Lieferpflicht von TANSA Deutschland endet damit. TANSA Deutschland ist jedoch berechtigt den Rechnungsbetrag entsprechend neu zu berechnen.

  11. Gültigkeit der Angebote

    Alle Angebote sind 30 Tage ab Zugangsdatum gültig.

  12. Mängel und Gewährleistung

    a.    Der Besteller hat empfangene Liefergegenstände oder erstellte Werke unverzüglich zu untersuchen, insbesondere auf Menge und Beschaffenheit. Beanstandung auf Menge und Sichtbare Schäden sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

    Beanstandungen von weiteren Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn Sie innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Liefergegen- standes durch schriftliche Anzeige unter Angabe der Lieferschein und Rechnungsnummer an TANSA Deutschland gerügt werden. Die Anzeige muss eine Beschreibung des Mangels enthalten. Der Kunde verliert das Recht sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die Mängel nicht innerhalb der oben genannten Frist rügt.

    b.     In Fällen von Transportschäden:

        1)    Bei Lieferbedingung ab Werk (Selbstabholung) ist der Kunde verpflichtet die Ware selbst zu versichern. In diesen Fällen kann TANSA Deutschland nicht für etwaige Transportschäden verantwortlich gemacht werden.

        2)    Wenn die Lieferung durch TANSA Deutschland erfolgt, ist uns in Fällen von Transportschäden vom Besteller postseitige Schadens- feststellung und eine solche des Transporteurs zu beschaffen. Wegen der Beweislast muss im Schadenbericht Fotoaufnahmen von den Schäden beigefügt sein. Alle gerügten Mängel die nicht eindeutig bewiesen werden können, obliegen nicht der Nachbesse- rungspflicht.

    c.    Liegt ein Mangel vor, so hat TANSA Deutschland die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Beseitigung erfolgt grundsätzlich an dem Ort, an dem Liefergegenstand bestimmungsgemäß belegen ist. Erfordert der Aus- oder Einbau besondere Kenntnisse, ist TANSA Deutschland berechtigt, diesen Aus- oder Einbau selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den bestimmungsgemäßen Ort oder den Lieferort verbracht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Teile, die im Rahmen der Mangelbeseitigung ersetzt wurden, gehen ins Eigentum von TANSA Deutschland über. In der bloßen Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt kein Anerkenntnis des Bestehens des Mangels. Soweit durch die Nacherfüllung die Verjährung gehemmt ist, gilt dies nur für das mangelhafte Produkt, nicht für die gesamte übrige Anlage.

    d.    TANSA Deutschland hat das Recht, ein Ersatzteil zum Zwecke der Reparatur oder zum Austausch des fehlerhaften Teils an den Kunden zu übersenden. Die Garantie für die gelieferten Ersatzteile ist begrenzt auf die Garantiefrist des Gesamtprodukts.

    e.    TANSA Deutschland kann auf Wunsch des Kunden seine Gewährleistungsansprüche über Zukaufsteile von Dritten an den Kunden über- tragen.

    f.    Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von TANSA Deutschland seine Gewährleistungsansprüche nicht an Dritte übertragen. Nicht Einhaltung führt zum Erlöschen seiner Ansprüche.

    g.     Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Lieferung/Abnahme der Leistung.

    h. für Installation und Inbetriebnahme ist der Kunde zuständig.

    J In Fällen von technischen Störungen innerhalb der Jahresfrist, ist der Kunde verpflichtet diese Störung durch seinen eigenen techni- schen Service zu beseitigen.

    k.    Erfordert dies besondere Kenntnisse oder den Austausch von Teilen, so leistet TANSA Deutschland telefonischen Support und schickt ggfls. kostenfrei Ersatzteile zu. Die ausgetauschten Teile müssen an TANSA Deutschland zurückgesandt werden.

    l.    Kann die Störung trotz aller vorangegangenen Schritte nicht behoben werden, so wird TANSA Deutschland eigene Maßnahmen am Bestimmungsort des Liefergegenstandes ergreifen.

    m.    Wenn der Kunde eine externe Firma für den technischen Service beauftragen möchte, so muss er vorweg eine schriftliche Einverständ- niserklärung der Firma TANSA Deutschland einholen.

    n.    Im zweiten Jahr nach Lieferung/ Abnahme der Leistung gewährt TANSA Deutschland kostenfreien telefonischen Support und die Ver- sorgung mit Ersatzteilen. Hierbei hat der Kunde allerdings die angefallenen Versandkosten selbst zu tragen. Ist ein technischer Support durch TANSA Deutschland vor Ort erwünscht, so kann TANSA Deutschland dem Kunden ein Angebot hierfür unterbreiten.

  13. Wartungs- / Reparaturvertrag

    Ein Abschluss eines wirksamen Wartungsvertrages ist auf Wunsch des Bestellers möglich.

  14. Installation / Inbetriebnahme

    Die Pflicht für die Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Produkte hat der Kunde.

  15. Elektronische Daten

    Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm getätigten Angaben zu seiner Firma gespeichert werden und mit Hilfe der EDV verarbeitet werden. TANSA Deutschland behält sich vor, im Einzelfall die Bonität, Identität und/oder Berechtigung des Bestellers prüfen zu lassen. Es erfolgt ein Hinweis auf § 33 Abs.1 BDSG. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt

  16. Teilnichtigkeit

    Sollten einzelne Passagen oder Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll insoweit eine ange- messene Regelung gelten, die im Wege der Auslegung von den Parteien gewollt gewesen wäre. Insoweit führt diese Unwirksamkeit nur zur Teilunwirksamkeit von einzelnen Passagen oder Bestimmungen, jedoch nicht zur gesamten Unwirksamkeit dieser Bestimmungen.

  17. Außerordentliche Kündigung

    Die Kenntnis von der Insolvenz des Bestellers rechtfertigt den Lieferanten zur außerordentlichen Kündigung. Die bereits gelieferte Ware fällt nicht in die Insolvenzmasse, da die Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung keine Kenntnis von der mangelnden Liquidität hatte. Soweit noch keine Zahlung auf die Ware geleistet wurde, ist der Lieferant berechtigt, die Ware abzuholen.

  18. Haftung / Verjährung

    Die Haftung von TANSA Deutschland gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für fol-gende Fälle:
    Für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TANSA Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, für ein- fache Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, ver- tragstypischen Schadens begrenzt, für die Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie, für eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Die bestellten Waren bieten nur jene Sicherheit, die auf der Grundlage der spezifischen Materialeigenschaften zu erwarten sind. Ausführlichere Produktinformationen in deutscher oder in englischer Sprache sind auf Anfrage von TANSA Deutschland erhältlich.

  19. Verluste bei Auflösung

    Für entgangene Umsätze des Kunden, aus oben genannten Gründen ist TANSA Deutschland nicht haftbar zu machen.

  20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen TANSA Deutschland und dem Kunden, auch für Scheck- und Wech- selklagen, ist das für den Geschäftssitz von TANSA Deutschland zuständige Gericht. TANSA Deutschland ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  21. Sprache

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Jegliche Haftung für Druckfehler oder Fehler ist ausge- schlossen. In anderen Sprachen gefasste Geschäftsbedingungen sind nicht rechtsgültig und dienen nur der Information. deneme

  22. Ausschließlicher Gerichtsstand

    Alle schriftlichen Benachrichtigungen sind an die in diesem Vertrag aufgeführten Anschriften der Parteien zu richten. Solange keine Ände- rung der hier aufgeführten Anschriften schriftlich an TANSA Deutschland mitgeteilt wurde, gelten alle Zustellungen an dessen Anschrift als angenommen.
    Dieser Vertag darf nur zwischen den eigentlichen Hauptparteien oder die von den Parteien notariell autorisierten und ernannten Personen durch Unterschriften geschlossen werden.

  23. Gültigkeit

    Mit der Erteilung eines Auftrags treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.